Lohnsteuerklassen, Lohnsteuerklasse I, II, III, IV, V, VI. Je nach Steuerklasse ergeben sich unterschiedliche Verteilungen der Steuerlast Vergleich I+I mit IV+IV und III+V im Jahr 2011.
Steuerklasse I, II, III, IV, V, VI Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag, Vorsorgepauschale, Alleinerziehendenentlastung und Kinderfreibetrag je Kind.
19.05.2012Infos zu Steuerklassen, Lohnsteuerklassen, Steuerklassenwechsel
Lohnsteuer, Lohnsteuerklassen 1,2,3,4,5,6 (Wechsel) für ledige, verheiratete, Alleinerziehende, Lohnsteuertabellen, Freibeträge 2010.
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer (Deutschland: § 38 EStG) und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er mit der Einkommensteuer absolut identisch ist. Als Ausnahme von dieser Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz gilt die Lohnsteuerpauschalierung.
Zu beachten ist die Steuerklasse, sie ist für die Höhe der Lohnsteuer wichtig! Änderungen sind vor dem 01.01. des folgenden Jahres möglich. Ansonsten können Sie im Laufe des Jahres nur einmal bis spätestens zum 30.11. die Steuerklasse wechseln.
Für die Berechnung der Lohnsteuer kommen zwei Tabellen zur Anwendung. Einmal die Allgemeine Tabelle: Die allgemeine Tabelle wird für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer verwendet.
Und die besondere Tabelle:Die besondere Tabelle wird für alle übrigen Arbeitnehmer verwendet. Die Vorsorgepauschale ist hier mit niedrigeren Beträgen eingearbeitet. Dies führt zu höheren Steuerabzügen.
Aus der Lohnsteuertabelle lässt sich genau ablesen, wie hoch die für einen bestimmten Lohn zu zahlende Lohnsteuer ist sowie der die Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Dabei wird zwischen einer Tabelle für Arbeitnehmer und einer Tabelle für Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer unterschieden. Um die vom Gesetzgeber für zum Beispiel Alleinverdiener, Doppelverdiener, Alleinerziehende mit Kind usw. vorgesehenen Pauschalen und Freibeträge zu berücksichtigen, gibt es 6 Lohnsteuerklassen. In den Steuerklassen 1 bis 4 werden auch die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Wegen des Kindergeldes vermindern Kinderfreibeträge aber nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Die Zuordnung der einzelnen Lohnsteuerklassen
Die Lohnsteuerklasse 1 haben ledige oder geschiedene Arbeitnehmer, verheiratete wo ein Ehegatte im Ausland lebt, oder aber dauernd getrennt lebende sowie verwitwete die keinen Anspruch mehr auf die Lohnsteuerklasse 3 haben.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist bei Arbeitnehmer einzutragen, die Voraussetzungen für die Steuerklasse 1 erfüllen, aber
allein erziehend sind und mindestens ein Kind und keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt bzw. gemeldet ist. Für Verwitwete ab einem Kind gilt die Lohsteuerklasse 2 ab dem Monat an, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.
Die Lohnsteuerklasse 3 bekommen verheiratete Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz beide im
Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Vorausgesetzt der Ehegatte bezieht keinen Arbeitslohn oder bei Bezug von Arbeitslohn auf Antrag beider Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 erhält. Verwitwet sind, vorausgesetzt sie und der verstorbene Ehepartner bei seinem Tod nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das folgende Jahr auf das Todesjahr folgend.
Die Lohnsteuerklasse 4
ist bei Arbeitnehmer eingetragen, die Arbeitslohn beziehen, Ihren Wohnsitz im Inland haben und nicht dauernd getrennt leben. Gilt jedoch nicht, wenn ein Ehepartner die Steuerklasse 5 in auf der Lohnsteuerkarte ausgeschrieben hat.
Die Lohnsteuerklasse 5 bekommen Ehepartner, deren Ehegatten
bereits auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 3 ausgeschrieben ist. Die Steuerklasse 5 eignet sich für Ehepartner deren Einkommen die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden können bzw. für diejenigen, die eine vorübergehende Tätigkeit ausüben.
Die Lohnsteuerklasse 6 haben die Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen oder aber wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse einzubehalten!
Ersatzlohnsteuerkarte
bekommen diejenigen, denen die Lohnsteuerkarte verloren gegangen ist, oder unbrauchbar geworden ist. Eine neue Lohnsteuerkarte mit dazugehöriger Lohnsteuerklasse kann beantragt bzw. ausgestellt werden, nachdem der Verlust der alten Lohnsteuerkarte erklärt worden ist.
Eine Ersatzlohnsteuerkarte kann nicht ausgestellt werden, wenn
der Arbeitgeber diese aufgrund Streitigkeiten bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist diese auszuhändigen. Als Notlösung kann
eine Bescheinigung über das die aktuelle Steuerklasse ausgestellt werden.
Die Wahl der Steuerklasse bei Ehegatten
Bei Ehegatten die beide steuerpflichtig sind und Arbeitslohn beziehen, auch nicht dauernd getrennt leben, können die Art des Lohnsteuerabzuges wählen.
Mit der Kombination der Steuerklasse 4 mit Steuerklasse 4 werden beide Ehepartner gleich besteuert. Wenn ein Ehepartner einen höheren Verdienst hat, kann sich der Höherverdienende mit der günstigen Steuerklasse 3 und der Geringverdienende mit der stärker besteuernden Steuerklasse 5 besteuern lassen.
Diese Steuerklassenkombination ist so gestaltet das die Summe der Steuerabzüge der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der Höherverdienende 60% und der Geringverdienende 40% des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
Die Jahressteuer wird bei Ehegatten nach dem Ehegattensplitting berechnet. Hierbei wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert und nicht der einzelne Ehegatte.
Steuererklärung- Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären
Die Einkommensteuererklärung- Steuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt über seine Einkommensverhältnisse und dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.
Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung von Steuern und ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Steuern werden grundsätzlich von den Finanzämtern verwaltet.
Einkommensteuer- erklärungsvordrucke
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. ElsterFormular unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch:
Steuersoftwareprogramme
WISO Sparbuch 2012
t@x Steuersoftware Steuerprogramm für alle Einkunftsarten, alle Vordrucke und Steuerformulare. Die t@x Steuersoftware ermöglicht die Übertragung der Daten direkt per Elster an die Finanzbehörde.
Programm zum Erstellen von Lohn- und Einkommensteuerberechnung ( ausdruckbar)Erstellen von Lohnsteuertabellen 2011 - 2012
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohntab.htm
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